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Aktuelles:

16.05.13 01:52

Faschisten weiter aktiv und präsent UPDATE!

Während in München der NSU-Prozess große (mediale) Aufmerksamkeit erfährt, sind Faschisten und Neonazis weiter präsent und aktiv.


07.05.13 19:43

Eine Antwort auf Antworten

oder: Weiterführung eines Monologs


29.04.13 06:20

Die Illusion des Individuums

Anmerkungen zum Verhältnis von Individuum und Gesellschaft


24.04.13 21:41

Abenteuer Nichtwissen

Antwort auf "Fernweh"--Antwort


15.04.13 01:35

Angriff auf Bayerischen Flüchtlingsrat

Glasbruch

Am Samstag den 13. April 2013 fand in München eine überregionale Demonstration anlässlich des NSU-Prozesses in München statt. In der Nacht darauf warfen Unbekannte die Scheibe des Büros des Bayerischen Flüchtlingsrats ein. Auch wenn es noch nichts Konkretes gibt, spricht viel dafür, dass es sich dab


14.04.13 22:40

Fernweh nach Dasein? - Drang nach Aufstand!!

Antwort auf die kritischen Anmerkungen zum "Bist du frei?" - Text (Fernweh Nr. 1) von Hyman Roth


11.04.13 18:27

„Diffamierung antifaschistischer Gruppen stoppen!“

Jahrelang kämpfte das a.i.d.a.-Archiv - letztlich erfolgreich - gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht

Vertreter_innen von SPD, Grünen und Linken, Ver.di, VVN-BdA, R.A.V., des Ausländerbeirats München sowie die Initiativen a.i.d.a. e.V. und das 'Bündnis gegen Naziterror und Rassismus' fordern einmütig ein Ende der Diffamierung antifaschistischer und antirassistischer Gruppen durch den Verfassungsschu


02.04.13 11:19

"Keine Träne den Deutschen"

Das Kriegerdenkmal in Prien am Chiemsee (Foto: <a href="http://kratiff.files.wordpress.com/2013/03/keinetrc3a4ne.jpg" target="_blank">"Krative Kunst gegen das graue Rosenheim"</a>)

Unbekannte Aktivist_innen der "AG Krautkiller" haben vergangenen Woche ein Kriegerdenkmal "besudelt"


01.04.13 00:12

"Fernweh" nach "Dasein"

Die anarchistische Medienlandschaft ist um „Fernweh – anarchistische Straßenzeitung“ aus München reicher geworden. Kritische Anmerkungen


28.03.13 18:25

Vor NSU-Prozess: Nazis wollen aufdrehen

Rund zwei Wochen vor Beginn des Prozesses gegen Beate Zschäpe sowie vier Unterstützer in München wollen Neonazis vom ""Freien Netz Süd" und aus der "BIA" auf zwei Kundgebungen hetzen


13.06.12 16:47

Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit

Von: Redaktion Luzi-M

Das Amtsgericht München sprach den Künstler Wolfram Kastner heute vom Vorwurf einer „Belästigung der Allgemeinheit“ frei.

Hart anzusehen, aber legal: Eines der Bilder der verhüllten Kastner-Ausstellung (Foto: W. Kastner)

Hart anzusehen, aber legal: Eines der Bilder der verhüllten Kastner-Ausstellung (Foto: W. Kastner)

München. Der Künstler und Antimilitarist Wolfram Kastner darf weiterhin Bilder von vom Krieg vertümmelten Leichen und Verletzten in der Öffentlichkeit zeigen. Das Amtsgericht München erklärte gestern nach zweitägiger Verhandlung  einen entsprechenden Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferates (KVR) für rechtswidrig.

Das KVR hatte Kastner im August letzten Jahres ein Bußgeld in Höhe von 250 EUR plus Verfahrenkosten aufgebrummt, da dieser in einem Ausstellungsraum am Ackermannbogen Fotos von Kriegsopfern gezeigt hatte und Anwohner_innen die Polizei informiert hatten (wir berichteten).

Diese Darstellungsart des Künstlers füge sich "bewußt nicht in die für das gedeihliche
Zusammenleben unserer Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung" ein, so der Bescheid. Kinder hätten die Bilder entsetzt angesehen, Erwachsene hätten beim Anblick der Bilder "nicht nur geringfügiges Unbehagen, sondern Abscheu" empfunden.

Tatsächlich hatte die von aufgebrachten Anwohner_innen verständigte Polizei die teilweise Abdeckung des Schaufensters mit einer Decke angeordnet.

Gegen den ergangenen Bußgeldbescheid hatte Kastner Widerspruch eingelegt, über den nun zwei Tage lang verhandelt wurde.

Die als Zeugin vernommene Journalistin W., die die Polizei gerufen und "einen Artikel voller Unwahrheiten" (Kastner) verfasst hatte, konnte bei der Verhandlung nur mitteilen, dass die Bilder einigen wenigen Erwachsenen und deren Kindern „nicht gefallen“ hätten.

Am Ende stellte das Gericht jedenfalls fest, dass nur „grob ungehörige Handlungen, die die Allgemeinheit belästigen oder gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen“, verboten seien. Bei Kastners Ausstellung sei nicht jedoch nicht der Fall gewesen, der Bescheid sei mithin rechtswidrig.

Wolfram Kastner zeigte sich schließlich zufrieden und hofft, "dass sowohl die wenigen aufgebrachten Bewohner des Wohngebiets als auch die Bußgeldjuristen des Kreisverwaltungsreferats bei dem Verfahren und durch den Freispruch etwas gelernt haben."

 


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