Antikriegsbilder sind keine Ordnungswidrigkeit
Von: Redaktion Luzi-MDas Amtsgericht München sprach den Künstler Wolfram Kastner heute vom Vorwurf einer „Belästigung der Allgemeinheit“ frei.
München. Der Künstler und Antimilitarist Wolfram Kastner darf weiterhin Bilder von vom Krieg vertümmelten Leichen und Verletzten in der Öffentlichkeit zeigen. Das Amtsgericht München erklärte gestern nach zweitägiger Verhandlung einen entsprechenden Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferates (KVR) für rechtswidrig.
Das KVR hatte Kastner im August letzten Jahres ein Bußgeld in Höhe von 250 EUR plus Verfahrenkosten aufgebrummt, da dieser in einem Ausstellungsraum am Ackermannbogen Fotos von Kriegsopfern gezeigt hatte und Anwohner_innen die Polizei informiert hatten (wir berichteten).
Diese Darstellungsart des Künstlers füge sich "bewußt nicht in die für das gedeihliche
Zusammenleben unserer Rechtsgemeinschaft erforderliche Ordnung" ein, so der Bescheid. Kinder hätten die Bilder entsetzt angesehen, Erwachsene hätten beim Anblick der Bilder "nicht nur geringfügiges Unbehagen, sondern Abscheu" empfunden.
Tatsächlich hatte die von aufgebrachten Anwohner_innen verständigte Polizei die teilweise Abdeckung des Schaufensters mit einer Decke angeordnet.
Gegen den ergangenen Bußgeldbescheid hatte Kastner Widerspruch eingelegt, über den nun zwei Tage lang verhandelt wurde.
Die als Zeugin vernommene Journalistin W., die die Polizei gerufen und "einen Artikel voller Unwahrheiten" (Kastner) verfasst hatte, konnte bei der Verhandlung nur mitteilen, dass die Bilder einigen wenigen Erwachsenen und deren Kindern „nicht gefallen“ hätten.
Am Ende stellte das Gericht jedenfalls fest, dass nur „grob ungehörige Handlungen, die die Allgemeinheit belästigen oder gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen“, verboten seien. Bei Kastners Ausstellung sei nicht jedoch nicht der Fall gewesen, der Bescheid sei mithin rechtswidrig.
Wolfram Kastner zeigte sich schließlich zufrieden und hofft, "dass sowohl die wenigen aufgebrachten Bewohner des Wohngebiets als auch die Bußgeldjuristen des Kreisverwaltungsreferats bei dem Verfahren und durch den Freispruch etwas gelernt haben."






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