Einstellung abgelehnt
Von: Redaktion Luzi-MIm ersten Prozess wegen der Blockade des Naziaufmarsches in Fürstenried am 08. Mai 2010 fordert der Angeklagte Freispruch
Es war sozusagen der Auftakt einer ganzen Reihe von Prozessen, in denen die Staatsanwaltschaft München inzwischen 15 Antifaschist_innen die "Störung einer Versammlung" vorwirft. Die überwiegend jüngeren Aktivist_innen sollen am 8. Mai 2010, dem 65. Jahrestag der Kapitulation des Naziregimes die Straße besetzt haben, woraufhin die Neonazis um Phillip Hasselbach wieder umkehren mussten.
Nur: rund 300 weitere Antifaschist_innen aus einem breiten Bündnis, darunter mehrere Promis aus SPD, Grünen und Gewerkschaften taten das selbe, werden jedoch nicht belangt. Seit Monaten regt sich daher Unmut unter den Antifaschist_innen. Bereits Ende Oktober vergangenen Jahres erklärten Grünenstadtrat Sigi Benker und die Anwältin ANgelika Lex öffentlich, dass sie ebenfalls den "Neonazi-Aufmarsch blockiert" hätten. Bisher haben dem Münchner Merkur zufolge 24 Demonstrant_innen den offenen Brief unterzeichnet.
Im Falle Benkers musste die Staatsanwaltschaft zwar tätig werden, stellte das Verfahren jedoch wegen "geringer Schuld" ein. Inzwischen staht die Justiz wegen der eigentümlichen Ungleichbehandlung unter Druck. Der "Merkur" beschreibt die Vorgehensweise wie folgt:
"Ermittelt hat die Staatsanwaltschaft gegen die Personen, welche die Polizei bei der Blockade identifizierte. Gegen diejenigen, die noch keine entsprechenden Voreinträge im Bundeszentralregister hätten, habe die Behörde das Verfahren dann eingestellt. Diejenigen aber, die bereits einschlägig in Erscheinung getreten seien, seien von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. „Weil Vorstrafen bei der Strafzumessung ein strafschärfender Grund sind“, erklärt Stockinger. Ihr Kollege Thomas Steinkraus-Koch hingegen hatte kürzlich noch erklärt: Wie ein Verfahren ende, ob mit Anklage oder Einstellung, sei unabhängig von Einträgen im Bundeszentralregister."
Anlässlich des gestrigen Prozessauftakt gegen den Antifaschisten Werner P. erstatteten einige der prominenten Blockierer_innen Selbstanzeige, so die "Süddeutsche Zeitung". Die Staatsanwaltschaft müsse entweder alle, oder niemanden anklagen. Über die Wertung etwaiger Vorstrafen habe das Gericht zu entscheiden, so die Argumentation.
Die Anklagevertretung erklärte dagegen, dass nicht jene große Blockade mit den Prominenten, sondern eine andere, kleinere Blockade als Straftat gelte, und daher verfolgt werde.
Die vorsitzende Richterin, die eigentlich eine "grundlegende Klärung" der Sache und daher über den Strafbefehl verhandeln wollte, versuchte es gestern bereits mit dem Angebot einer Einstellung des Verfahrens gegen Werner P. ohne Auflagen. Die Staatsanwältin stimmte zu, der Antifaschist aber lehnte ab: er beharrt auf einem Freispruch. DerProzess wird am 28. März fortgesetzt.
Das Verfahren zeigt einmal mehr den in den letzten Monaten wieder verstärkt wahrzunehmenden Versuch der bayerischen Justiz, insbesondere linken Antifaschismus zu kriminalisieren. Dem enstprechen auch die angeblichen enormen Zuwachsraten "linksextremistischer Gewalt", die der Verfassungssschutz in seinem jüngsten Bericht konstatiert, ebenso wie der anhaltende Versuch der Kriminaliserung des Antifa-Archivs a.i.d.a.
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