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Hetzer im Literaturhaus? - Antifa kündigt Proteste an

31.08.10 16:36 Thilo Sarrazin (Foto: <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Thilo_Sarrazin030709.jpg&amp;filetimestamp=20100717150035" target="_blank">Nina c/o Wikipedia</a>)

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Resonanz "besser als erwartet"

30.08.10 09:50 Foto: <a href="http://de.indymedia.org/2010/08/288713.shtml" target="_blank">indymedia.org</a>)

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Chiemsee Reggae ohne Sizzla

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24.02.10 18:07

Rosenheim: Gerichtserfolg für Friedensaktivisten

Von: Redaktion Luzi-M

Im Mai letzten Jahres demonstrierten in Rosenheim (Oberbayern) Friedensaktivisten_innen gegen die Rekrutierungseinsatz der Bundeswehr an der Berufsschule II. Einige der Kriegsgegner_innen erhielten daraufhin von der Stadt Rosenheim einen Bußgeldbescheid, gegen welchen sie Einspruch einlegten. Heute (Mi, 24.02.10) wurde der Einspruch von drei Aktivisten vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt und das Gericht gab Ihnen großteils recht.

Teueres Rumliegen: die-in in Rosenheim

Teueres Rumliegen: die-in in Rosenheim

Die Stadt Rosenheim wollte von jedem der Friedensaktivisten ursprünglich ein Bußgeld in Höhe von 423,45 Euro für angebliche Auflagenverstöße, die sie überwiegend nicht begangen haben (z.B. Aufbau von Kundgebungsmittel vor der genehmigten Zeit, Betreten des Grundstücks der Hauptschule Mitte).

„Die Stadt Rosenheim wollte scheinbar antimilitaristische Kritiker_innen mit nicht gerechtfertigten Bußgeldern mundtot machen um so demokratisch legitimen Protest gegen Kriegspropaganda zukünftig zu unterbinden,“ vermutet Michael Kurz, ein Sprecher des Friedensbündnisses Rosenheim. Wohl deshalb war der kleine Gerichtssaal bis auf den letzten Platz mit Symapisant_innen gefüllt. In dem Urteil reduzierte die Richterin das Bußgeld um über 88% auf 50 Euro.

Nur das „die in“, bei welchem sich die drei Beschuldigten, symbolisch für Millionen Kriegstote, kurzzeitig vor den Bundeswehrtruck legten, ahndete die Richterin als Ordnungswidrigkeit. Die Kriegsgegner_innen, welche ursprünglich mit einem kompletten Freispruch gerechnet hatten, werten das Urteil trotzdem als Erfolg. „Wir haben großteils recht bekommen, auch wenn wir den Auflagenbescheid der Stadt Rosenheim nach wie vor für rechtswidrig halten“ so einer der Betroffenen. Gemeinsam mit einer Anwältin wollen sie nun überlegen ob sie auch gegen das Urteil des Amtsgerichtes Rechtsmittel einlegen.
Von den Rechtsstreitigkeiten will sich das Friedensbündnis Rosenheim auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen und weiter gegen öffentliche Auftritte der Bundeswehr protestieren: „Wo auch immer die Bundeswehr mit ihrer Kriegspropaganda auftaucht, muss sie mit Protest rechnen. Das Werben fürs Sterben können wir nicht als Normalzustand akzeptieren,“ so Kurz.

Im Juni ist bereits der nächste Gerichtstermin angesetzt, bei welchem sich die beiden Anmelder der Protestkundgebung ebenfalls gegen einen, ihrer Meinung nach ungerechtfertigten, Bußgeldbescheid wehren wollen. Auch hier wird ein Freispruch erwartet, nach dem heutigen Urteil wäre das dann der dritte rechtliche Erfolg in kurzer Zeit. Bereits im November stellte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Rosenheimer Friedensaktivisten ein, welche mit dem Tucholskyzitat „Soldaten sind Mörder“ auf Regenschirmen gegen ein öffentliches Gelöbnis protestierten.


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