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Kastner und die Freiheit der Kunst
Wegen einer verhinderten Kunstaktion vor der Frankfurter Commerzbank-Zentrale zieht Wolfram Kastner wieder vor Gericht
München/Frankfurt a.M. Erneut durfte der umtriebige Münchner Künstler Wolfram Kastner am 1. Oktober vergangenen Jahres erfahren, wo die Grenzen der so genannten "Freiheit der Kunst" liegen.
Anlässlich des zweiten so genannten "Celler Trialogs" zwischen Commerzbank, Bundeswehr und Politik, bei dem es vorrangig um die Zusammenarbeit der Beteiligten hinsichtlich der "Sicherung der Finanzmärkte" und "der Rohstoffe in aller Welt" (Kastner) ging, fuhren Wolfram Kastner, Günter Wangerin und andere zur Bankzentrale nach Frankfurt.
Bei der (angemeldeten) Aktion postierten sich Kastner und Wangerin mit Attrappen als schwerbewaffnete Soldaten vor dem Eingang, während einige gut gekleidete "Banker_innen" Flugblätter der "Deutschen Initiative Bankenschutz (DIB)" verteilten, die im Wesentlichen eine Pressemitteilung der Bank zum "Celler Trialog" enthielten und auf eine ältere Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus-Peter Müller bei der Führungsakademie der Bundeswehr hinwiesen.
Beim "Celler Trialog" diskutierten vom 8. bis 10. Juli 2009 laut Commerzbank "über 100 Teilnehmer aus großen wie mittelständischen Unternehmen, Bundestagsabgeordnete, Vertreter aus Ministerien sowie Generale und Admirale der Bundeswehr [...] über das Leitmotiv "Die Bundeswehr im Einsatz für unsere Sicherheit - Wirtschaft und Politik an der Seite der Bundeswehr." Weiter heisßt es in der Mitteilung:
"In Arbeitskreisen wurden strategische Themen wie die Definition deutscher Sicherheitsinteressen und die Frage, auf welchen Gebieten Unternehmen und Bundeswehr enger zusammenarbeiten können, diskutiert. So wurde etwa bei der Gewinnung und Fortbildung von Mitarbeitern ein erhebliches Synergiepotenzial zwischen Wirtschaft und Bundeswehr festgestellt."
Der Commerzbanker sagte "mit Blick auf das große öffentliche Interesse am 'Auslandseinsatz' der deutschen Nationalelf bei der Fußball-EM (!): 'Ich wünschte mir einen Bruchteil dieser wohl verdienten Aufmerksamkeit auch für die täglichen, seit Jahren erbrachten Höchstleistungen unserer Soldatinnen und Soldaten, gerade jener im Auslandseinsatz. Die Mannschaftsleistung der Bundeswehr verdient mehr Wertschätzung, mehr Unterstützung - ideell, aber auch materiell!'"
Bei einer solch deutlichen Ansage brauchte es auch keiner weiteren Erläuterung durch die Künstler_innen, die den von der Commerzbank veranstalteten "Trialog" lediglich visualisierten. "Nach ca. 20 Minuten erschienen 2 Polizeibeamte in Zivil. Einer der beiden erklärte uns, er werde die Gewehrattrappen beschlagnahmen oder wir müssten sie verbergen, dass sie nicht mehr sichtbar wären. Er gab einen angeblichen Verstoß gegen das sog. Waffengesetz vor", so Kastner in der Klagebegründung.
Der Künstler sieht in dem polizeilichen Eingriff einen Verstoß gegen die Kunst-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit und fordert, das dies gerichtlich festgestellt wird.
Einmal mehr also versucht Kastner, die so genannte "Freiheit der Kunst" des bürgerlichen Staates gegen repressive Angriffe zu verteidigen. Immer wieder sehen sich Kastner und Kolleg_innen bei ihren Aktionen mit staatlichen Angriffen konfrontiert. Mal werden künstlerische Eingriffe gar nicht erst zugelassen, mal hinterher strafrechtlich verfolgt. Doch Kastner ist beharrlich, und so gelingt hin und wieder ein Kompromis, etwa beim Prozess um den so genannten "Volkstrauertag".
Wie nun ein Gericht außerhalb Bayerns über die "Freiheit der Kunst" entscheiden wird, werden wir weiterverfolgen.










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