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Gericht erlaubt Naziaufmärsche in Bayern
Von: luzi
Sowohl der so genannte "Heldengedenkmarsch" der "Freien Nationalisten München" als auch der von der NPD angemeldete "Rieger-Gedenkmarsch" in Wunsiedel dürfen am morgigen Samstag unter Auflagen stattfinden.
München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am heutigen Freitag zwei neonazistische Aufmärsche in München bzw. Wunsiedel erlaubt und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen gekippt. Sowohl der von Neonazi Phillip Hasselbach in München angemeldete "Heldengedenkmarsch", als auch der Trauermarsch für den kürzlich verstorbenen Neonazi Jürgen Rieger in Wunsiedel dürfen am Samstag, den 14.11.2009 stattfinden.
Würde der NS-Opfer in München "nicht beeinträchtigt"
Zwar sieht der BayVGH im so genannten "Heldengedenken" in München durchaus eine Anlehnung an "die Heldengedenkfeiern des nationalsozialistischen Regimes". Daraus könne jedoch "nicht auf eine - für das Versammlungsverbot unerlässliche - Billigung schwerer Menscherechtsverletzungen durch das NS-Regime geschlossen werden", so die Begründung des Gerichtes (.pdf).
Auch könne eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer des Nationalsozialismus "durch die mit der Versammlung beabsichtigte rechtsextreme nationalistische Meinungsäußerung, dass alle gefallenen deutschen Soldaten Helden gewesen wären, nicht begründet werden, weil es insoweit an einer erkennbaren Beziehung zwischen der Meinungskundgabe und der Würde der Opfer des NS-Regimes" fehle.
Dass die Angehörigen der Opfer deutscher Soldaten im zweiten Weltkrieg die Stilisierung der Täter zu "Helden" durchaus als Herabwürdigung ihrer Angehörigen sehen, scheint das Gericht nicht zu beeindrucken. Bereits im vergangene Jahr hatte der BayVGH das "Heldengedenken" genehmigt.
Kein verkapptes Heß-Gedenken in Wunsiedel?
Hinsichtlich des von der NPD angemeldeten "Gedenkmarsch für Jürgen Rieger - Ewig lebt der Toten Tatenruhm" konstatierte der Verwaltungsgerichtshof (.pdf), dass die Vorinstanz einen klaren Bezug zum Gedenken für den Hilter-Stellvertreter Rudolf Heß nicht belegen habe können. Daher könne die Veranstaltung nicht als Tarnveranstaltung einer verbotenen Versammlung gesehen werden.
Insofern könne weder auf die Billigung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch das NS-Regime noch auf eine Gefahr der Beeinträchtigung der Würde der Opfer des NS-Regimes geschlossen werden, "da Jürgen Rieger an der Willkür- und Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus nicht beteiligt gewesen" sei.
Einmal mehr zeigt sich mit diesen beiden Entscheidungen, dass das als wirksame "Waffe gegen Rechts" gepriesene bayerische Versammlungsgesetz ein stumpfes Schwert ist.
Der Kampf gegen Rechtsextremismus bleibt einmal mehr Antifaschist_innen überlassen. Diese treffen sich in München am Samstag, den 14.11.09 ab 10:30 am Georg-Freundorfer-Platz. In Wunsiedel veranstaltet "Wunsiedel ist bunt" ab 14 Uhr ein Gedenken an die NS-Opfer auf dem Marktplatz.









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