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Zur Abschaffung der Versammlungsfreiheit in Bayern
Wie vor einer Woche gingen auch diesmal wieder DemokratInnen in Bayern auf die Straße, um gegen die weitere Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Bayern zu demonstrieren. Für Samstag den 28. Juni 2008 hatte ein Bündnis zu einer Kundgebung gegen das bayerische Versammlungsgesetz aufgerufen.
Von 11-12 Uhr wollten DGB, SPD, B90/Grüne, Die Linke, kirchliche Gruppen und das Bündnis gegen Rechts gemeinsam mit den Aschaffenburgern der Bayerischen Staatsregierung zeigen was sie von deren Plänen halten. Letztlich fanden sich ca. 50 Personen ein, wovon der überwiegende Teil junge Antifas, Punks und sonstige „Linke“ waren. In Anbetracht der Tatsache, dass Aschaffenburg knapp 70 000 Einwohner hat, ist das nicht gerade beeindruckend und bestärkt eher die CSU in ihrem antidemokratischen Vorhaben. Wie nicht anders zu erwarten nutzten die RednerInnen der Parteien und des DGB die Plattform um Wahlkampf zu betreiben, einzig die anarchistische Gruppe stellte einen Zusammenhang zum Gesamtsystem aus kapitalistischer Ausbeutung und Polizeistaat her.
Nachdem die Kundgebung ordnungsgemäß aufgelöst wurde zogen noch rund 40 Menschen mit Transpis und Sprechchören durch die Fußgängerzone sowie mitten durch die City Galerie (Einkaufszentrum). Dabei wurden noch so fleißig Infoflyer verteilt, so dass nachkopiert werden musste. Bis auf wenige ZivilpolizistInnen ließ sich die Staatsmacht nicht blicken, was zu entspannter Atmosphäre und keinerlei Ausschreitungen führte. Kein Wunder also, dass bisher kaum darüber berichtet wurde. Doch auch wenn sich am Montag in den örtlichen Medien kleine Randnotizen finden, wirft das ein (schlechtes) Licht auf die Relevanz des Themas in der Gesellschaft. Da braucht mensch aber gar nicht auf die Mainstreampresse schimpfen, denn ein Blick auf die Homepages und mehr als verhaltene Mobilisierung der etablierten Organisationen zeigt deren ganze Halbherzigkeit.
Quelle:
http://de.indymedia.org/2008/06/220997.shtml
Demo gegen Versammlungsrecht und Nazis in Rosenheim
Eine Woche zuvor fanden zum gleichen Thema in München und in Rosenheim Demonstrationen statt.
In Rosenheim ging die Verteidigung der Grundrechte allerdings nicht nur gegen die Gesetzesvorhaben der CSU, hier tagte zusätzlich noch der Europakongress der "Republikaner", die entgegen ihrem Namen mit bürgerlichen Rechten nicht allzuviel am Hut haben. Insgesamt beteiligten sich an den Protestaktionen rund 400 Personen. In der ganzen Stadt waren 10 Kundgebungen angemeldet, wovon die bürgerliche Kundgebung gegen die "Republikaner" von 150 Menschen besucht wurde.
Auf der Demonstration gegen das geplante Versammlungsrecht wurden 250 bis 300 Leute gezählt. Anders als in Aschaffenburg spielte hier der bayerische Staat wieder einmal Bürgerkrieg. Ein massives Aufgebot an Bereitschaftspolizei (BePo) und Unterstützungskommando (USK) provozierte und schikanierte VersammlungsteilnehmerInnen. Das begann für einige bereits in München am Hauptbahnhof. Kein Wunder, dass der Polizeidirektor von Rosenheim, Franz Metzger, Vollzug melden konnte. Mindestens zehn Linke wurden festgenommen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Beleidigung von Einsatzkräften, Verdacht des Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Für den/die unbedarftEn BürgerIn mag das dramatisch klingen und soll es auch, bei genauerem Hinsehen und vor allem bei eingeleiteten Verfahren wird schnell deutlich, dass es sich hier oftmals um politische Maßnahmen handelt. Der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz auf einer Demonstration für das Versammlungsrecht ist schon bei der kleinsten Übertretung der oftmals absurden Auflagen gegeben, z.B. wenn der Abstand zwischen Fronttransparent und Seitentransparent nicht 3 sondern 2 Meter beträgt. Ähnlich verhält es sich mit Waffenbesitz, da wird gerne einmal ein kleines Schweizer Taschenmesser zur Kriegswaffe hochstilisiert, oder z.B. ein "lass mi los du Bauernfünfer" ist eine schwerwiegende Beamtenbeleidigung. Zehn Leute die sich friedlich auf die Straße setzen, begehen Landfriedensbruch und der Verdacht auf gefährliche Köperverletzung besteht schon dann, wenn mensch sich mit der Fahne vor wahllos dreindreschenden Polizisten schützen will und sich ein Beamter dabei selbst verletzt.


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