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16.10.08 09:38

Freibrief für uniformierte SchlägerInnen? [Update]

Von: lzm

Weil BeamtInnen des USK keine Namenschilder tragen, wurde deren Körperverletzung nicht geahndet. Nun wird das Verfahren wieder aufgenommen.

USK-Einheit am 13. Juni in München

USK-Einheit am 13. Juni in München

Nach dem Lokalderby zwischen dem TSV 1860 und dem FC Bayern am 9. Dezember vergangenen Jahres war eine USK-Einheit auf eine Gruppe Fans losgestürmt. "Einige hatten die Schlagstöcke hochgenommen und prügelten wahllos auf die Leute ein," berichtet ein Zeuge der Süddeuschen Zeitung.

Auch die Staatsanwaltschaft spreche von "Tätlichkeiten seitens der eingesetzten Polizeibeamten" und einem Schlagstockeinsatz "ohne rechtfertigenden Grund." Die PolizsitInnen hätten "in unverhältnismäßiger Weise und ohne rechtfertigenden [...] Grund mittels Schlagstöcken auf unbeteiligte Besucher, zum Teil Kinder und Frauen, eingeschlagen", so das Ermittlungsergebnis.

Normalerweise würden die Strafverfolgungsorgane in einem solchen Fall vieles tun, um "TäterInnen" zu identifizieren. Nicht so bei der Polizei. Vor Gericht wurde das Verfahren gegen die BeamtInnen zunächst eingestellt, da die TäterInnen aufgrund ihrer Uniformierung und fehlender Kennnummern oder Namenschilder "nicht individualisierbar" seien. Obwohl einer der Geschädigten laut sueddeutsche.de angab, er würde "den Beamten, der ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hat, erkennen", gab es weder eine Gegenüberstellung, noch wurden Personalien aufgenommen oder BeamtInnen befragt. Begründet wird dies seitens der Staatsanwaltschaft damit, dass sich die BeamtInnen ohnehin auf ihr Schweigerecht berufen könnten, eine Befragung also nichts bringe.

Anwalt Marco Noli will dieses Urteil nicht hinnehmen und hat Einspruch eingelegt. Noli vertritt in Zusammenhang mit dem Fußballspiel zehn AnzeigenerstatterInnen, darunter drei Opfer von Körperverletzungen. Für die PolizistInnen des USK und anderer Einheiten gleicht das Urteil einem Freibrief. Solange der Korpsgeist in der Einheit stimmt, haben einzelne PolizistInnen in der Regel keinerlei Sanktionen für rechtswidriges Verhalten zu befürchten.

In Berlin wird aus diesem Grund seit Jahren über eine individuelle Kennzeichnung der BeamtInnen in geschlossenen Einsätzen gestritten. Trotz Koalitionsvertrag scheitert die Umsetzung dort bisher offenkundig an Widerständen innnerhalb der Polizei. Deren Präsident Glietsch hatte sich noch Mitte letzten Jahres offen für das Vorhaben der SPD-Linke-Koalition gezeigt, um den "Korpsgeist der Hundertschaften aufbrechen", so Glietsch laut Berliner Morgenpost.

Inzwischen sieht der Polizeipräsident das im taz-Interview etwas anders. Jetzt will er jedenfalls erstmal ein Gutachten abwarten, in dem die Erforderlichkeit der persönlichen Kennzeichnung bis Ende des Jahres untersucht werden soll. Innensenator Körting dagegen scheint der Polizei ermittlungstechnisch wenig zu zu trauen und argumentiert, dass dann auch "alle Demonstranten" Namensschilder tragen müssten - "um Chancengleichheit herzustellen". Dass DemonstrantInnen die PolizsitInnen bei "Verdacht auf Straftaten" (oder einfach nur so) gerade nicht zu Identitätsfeststellung festhalten können, ist ihm vielleicht nicht bekannt.

In München dagegen findet eine Debatte um Korpsgeist und (nicht legitimierte) Prügeleinsätze von USK- und anderen PolizistInnen bisher gar nicht statt. Auf die Frage der SZ, warum die USK-BeamtInnen keine Namen oder Nummern tragen, antwortete Pressesprecher Wolfgang Wenger: "Nummern haben wir noch nie gehabt. Wir sind keine Nummern." Auch Namensschilder seien bei solchen Einheiten nicht üblich. Da habe es nämlich schon falsche Anschuldigungen gegeben, so Wenger der Zeitung gegenüber. Dass es solche falschen Anschuldigungen bei größeren Demonstrationen gegenüber Protestierenden zu Hauf gibt, spielt dabei keine Rolle.

[Update]

Inzwischen wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nach SZ-Angaben will "die Staatsanwaltschaft Polizeibeamte befragen und die eingesetzten Gruppen identifizieren. Die Grünen fordern nach dem Vorfall Erkennungsnummern für USK-Kräfte."

Offenbar sieht die Staatsanwaltschaft nun selbst die - wenn auch nur theoretische - Möglichkeit, "dass etwa ein Beamter einen Kollegen bei Übergriffen beobachtet habe" und dazu auch aussagt.

Eine Identifizierung der einzelnen USK- oder BereitschaftspolizistInnen mit Namenschildern wird es aber aller Vorruassicht nach nicht geben. Dazu die Süddeutsche Zeitung:

"Namensschilder lehne man bei diesen Einheiten 'aus Fürsorgegründen' ab: Wenn Polizisten mit Namen beispielsweise auf Homepages von Extremisten angeprangert werden, sei das weder für den Beamten noch für seine Familie erfreulich. Nach Aussagen [des Sprechers des Innenministeriums, d. Red.] Platzer könne die Polizei intern aber sehr wohl zumindest Gruppen von bis zu etwa acht Leuten aufgrund von taktischen Zeichen auf den Uniformen identifizieren."

Dass damit jedoch nicht viel erreicht wird, liegt auf der Hand, das zeigen zahlreiche bisherige Gerichtsverfahren gegen bzw. mit USK-BeamtInnen. Die Beschuldigten können sich mit KollegInnen absprechen und gegenseitig decken.

Dem Argument mit den zu schützenden PolizeibeamtInnen könnte mit einer Kennnummer begegnet werden, die eine einfache Identifizierung "auf der Straße" verhindern würde. Zu einer möglichen Nummerierung von PolizistInnen will sich Platzer laut SZ nicht äußern: "'Wir warten erst das Ende der Ermittlungen ab.'"


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