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Rüttgers um Gage betrogen? CDU-Parteitag: Wer zahlt, schafft an?

Zehntausende Euro verlangte die CDU für Gespräche mit dem Noch-Ministerpräsidenten - doch der wusste gar nichts davon. Von "Männern" und Geldern.



Aktuelles:

A.I.D.A.: Wirbel um Neonazi-Treffpunkt

16.03.10 14:09

Seit Jahren treffen sich Neonazis regelmäßig in einer Gaststätte in Berg am Laim - nun erst regt sich Widerstand


Jugendcamp mit Panzer?

04.03.10 19:08

Mit Flugblättern, Gesprächen und kritischen Fragen konnten Antimilitarist_innen ein Statist_innen-Casting für die US-Armee nur ein wenig stören.


Tierrechtler_innen besetzen österreichisches Konsulat

03.03.10 11:31

Die Protestaktion am Morgen richtete sich gegen den am Dienstag in Österreich beginnenden Prozess gegen 13 Tierrechtsaktivist_innen.


Rosenheim: Gerichtserfolg für Friedensaktivisten

24.02.10 18:07 Teueres Rumliegen: die-in in Rosenheim

Im Mai letzten Jahres demonstrierten in Rosenheim (Oberbayern) Friedensaktivisten_innen gegen die Rekrutierungseinsatz der Bundeswehr an der Berufsschule II. Einige der Kriegsgegner_innen erhielten...


Mit Niedriglöhnen gegen Hartz IV?

19.02.10 10:51

Westerwelle macht nur den Marktschreier für ein laufendes Programm


"Autonome Siko Nachbereitung"

18.02.10 18:27

Wenig selbstkritisch fällt die Einschätzung der Aktivitäten gegen die diesjährige "Sicherheitskonferenz" durch "einige Autonome aus der Mobilisierung" aus, die wir hier dokumentieren


"Bedauerliches Missverständnis"

17.02.10 11:32 Kastner (li.) mit einem Kollegen bei der "inkriminierten Aktion" in Mittenwald

Das Amtsgericht München erklärte die Festnahme des Künstlers Wolfram Kastner nach einer Kunstaktion gegen die Verherrlichung von Kriegsverbrechern in Mittenwald 2009 als "objektiv rechtswidrig".


+++"Siko" - Kurzmeldungen+++

05.02.10 10:55 Kastner (r.) und der "jämmerliche Friedensengel" (Foto: <a href="http://www.fotobocks.de/fotos/100204friedensengel/content/IMG_8887_large.html" target="_blank">Andreas Bocks, fotobocks.de</a>)

Kurznachrichten und Hinweise zu den Aktionen gegen die "Sichereheitskonferenz"


Rückblick zur Räumung der besetzten LMU

02.02.10 19:58 "Schmiererei" in der Uni

Ein kurzer Artikel zur Räumung der LMU in München und der gesellschaftlichen Dimension von Repression.


Aktionen vor der "Sicherheitskonferenz"

01.02.10 11:28 Transparent am Bahndamm

Ein Transparent, ein Werbeplakat und ein Aktionstheater erinnerten bisher in München daran, dass am kommenden Wochenende wieder das alljährliche Treffen von Politik, Militär und Wirtschaft ansteht.


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17.09.08 10:42

Verfassungs- beschwerde gegen Versammlungs- gesetz eingelegt

Von: lzm

Opposition und Initiativen beantragen Außerkraftsetzung des ab 01. Oktober geltenden bayerischen Versammlungsrechts

Versammlungsgesetz: GegnerInnen geben nicht auf

Versammlungsgesetz: GegnerInnen geben nicht auf

Karlsruhe. Dreizehn Parteien und Organisationen haben am gestrigen Dienstag beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Mitte Juli von der CSU-Mehrheit beschlossene bayerische Vesammlungsgesetz (BayVersG) eingelegt. Zudem stellten die beauftragten Rechtsanwälte Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler Antrag auf eine einstweilige Verfügung, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen. Zusätzliche Bedeutung gewinnt die Beschwerde durch das Vorhaben der baden-württembergischen Landesregierung, ein ähnlich strenges Versammlungsgesetz durchzusetzen.

Neben den drei Oppositionsparteienim Landtag und der Linke. beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde auch die Landesgliederungen von Ver.di, DGB, GEW, der Bayerische JournalistInnen-Verband (BJV), der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Humanistische Union, Attac und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Organisationen waren bereits im Vorfeld aktiv an der Diskussion des geplanten Bayerischen Versammlungsgesetzes beteiligt. Dennoch sei es "weiteren Organisationen und Verbänden [...] ausdrücklich offen gehalten, sich auch nach Einreichung beim Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden anzuschließen", so die OrganisatorInnen der Beschwerde.

Respektloses Gesetzgebungsverfahren

Die BeschwerdeführerInnen bemängeln schon das Verfahren, in dem das Gesetz durchgesetzt wurde: "Bei der vorgeschalteten Anhörung wurden praktisch ausschließlich Organe und Gremien einbezogen, die mit dem administrativen Vollzug des Versammlungsgesetzes, nicht aber mit dessen Nutzung befasst sind", heißt es in einer Mitteilung (.pdf) des Bündnisses "Rettet die Grundrechte".

Weder der DGB als Anmelder zahlreicher Versammlungen, noch das antifaschistische Bürgerforum Gräfenberg sei angehört worden, "obwohl in der Öffentlichkeit als Begründung ausschließlich auf die behauptete Wirkung gegen genau solche neonazistische Aufmärsche wie in Gräfenberg verwiesen wurde". Die über 200 Eingaben gegen das Gesetz seien von der CSU-Mehrheit per Geschäftsordnungstrick ohne jede Behandlung als "erledigt" erklärt worden.

Kernaussage der Beschwerde ist die "Unvereinbarkeit" des Gesetzes mit fundamentalen Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Menschenwürde. Von den 22 Artikeln des BayVersG seien allein in 14 Artikeln – zum Teil mehrfach – neue Belastungen enthalten, die gegen ein früheres Urteil des Verfassungsgerichts verstießen, wonach "Beschränkungen nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken" dürften. Beispielsweise sei das vorgesehene uneingeschränkte  Anwesenheitsrecht der Polizei auf Versammlungen wegen seiner einschüchternden Wirkung grundgesetzwidrig und daher auch jüngst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verworfen worden.

Auch das so genannte "Militanzverbot" sei wegen des Interpretationsspielraumes der Polizei und der erheblichen Konsequenzen bis hin zur Auflösung einer Versammlung grundrechtswirdrig, so die BeschwerdeführerInnen. Empfindlich würden auch die Maßnahmen zur Datenerhebung das Recht auf freie Meinungsäußerungen stören. Sowohl die Möglichkeiten zur Bild- und Tonaufnahme und -aufzeichung, als auch zur Erfassung der Daten von VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen würden einschüchternd auf die Meinungsäußerung wirken und die Erstellung politischer Persönlichkeitsprofile erlauben.

"Zuverlässigkeitsüberprüfung" für Streikposten

Noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes scheint es seinen Schatten bereits voraus zu werfen:


"Wie das ganze Netz des Bayerischen Versammlungsgesetzes sich in Zukunft auswirken wird, zeigt ein Vorgang aus jüngster Vergangenheit in der Münchner Fußgängerzone. Dort traten Angestellte eines Modegeschäftes in Streik. Um auf ihre Forderungen aufmerksam zu machen, wurden vor dem Geschäft sog. Streikposten aufgestellt, die in Flugblättern und mit selbst gefertigten Transparenten die Passanten über ihr Anliegen informierten. Nach den Feststellungen der Polizei, die vor Ort ermittelte und Fotos fertigte, nahmen ca. 15 Personen an der von ver.di organisierten Aktion teil. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Der anwesende Staatsschutz bewertete die Streikposten als Versammlung im Sinne des VersG. Gegen den verantwortlichen Funktionär von ver.di wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung gem. § 26 Nr.2 VersG eingeleitet (113 Js 11159/08).
Nach den Vorschriften des BayVersG müsste die gewerkschaftliche Aktion 72 Stunden vorher angezeigt werden mit allen Einzelheiten, die neuerdings nach Art.13 erforderlich sind und ungeachtet der Tatsache, dass keinerlei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von ihr ausgingen. Der vorgesehene Leiter müsste sich unter Abgabe seiner persönlichen Daten auf seine 'Geeignetheit' und 'Zuverlässigkeit' überprüfen lassen. Angesichts der Fülle der zu beachtenden Hürden - neuerdings auch schon bei bloß zwei Streikposten - ist voraussehbar, dass die Beschäftigten von der geplanten Aktion Abstand nehmen würden.
In der Gesamtheit der Neuregelungen ist nicht mehr abschätzbar, welchen Belastungen und Risiken sich derjenige aussetzt, der sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen will. "
(Bündnis "Rettet die Grundrechte", Kurzinformation zur Verfassungsbeschwerde (.pdf))


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