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"Heimlich durchsuchen und Dateien verändern"
Am 1. August tritt das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz in Kraft
"Durch die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 ..." - Gesetzesentwürfe, die so beginnen, können eigentlich nur herbe Einschränkungen von Freiheitsrechten nach sich ziehen. Genau so beginnt der inzwischen per Änderungsantrag noch verschärfte (.pdf) und am 3. Juli beschlossene Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG, .pdf). Die zeitgleich beschlossene Änderung des Verfassungsschutzgesetzes (.pdf) formuliert direkt: "Die präventive Wohnraumüberwachung ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Gefahrenabwehr." Beide Gesetze treten morgen, am 1. August 2008 in Kraft.
Damit werden der bayerischen Polizei ab August präventive Rasterfahndung, verdeckte Haus- und "Online"-durchsuchungen sowie die elektronische Kennzeichenkontrolle ermöglicht - und dies erschreckend einfach.
Das folgende Beispiel stellt eine fiktive Situation dar. Natürlich wird sich nicht alles in echten Fällen so abspielen und natürlich klingt es überzogen. Rechtslage und -praxis aber zeigen, dass es nicht viel braucht, damit die Polizei die neu gewonnenen Ermittlungsmöglichkeiten auch "niederschwellig" einsetzen können.
Im Visier
Jens* wohnt in einer Wohngemeinschaft mit mehreren FreundInnen zusammen. Sie engagieren sich gegen Gen-Mais, gegen Militarisierung und Armut sowie gegen Rechtsextremismus. Dafür gehen sie auf Bündnistreffen , organisieren Kundgebungen und Infoveranstaltungen.
Was Jens und seine MitbewohnerInnen nicht wissen - und vermutlich auch nie erfahren werden: Mehr als zwei Monate lang wurde ihre WG videoüberwacht, das Telefon abgehört, sämtliche Tastatureingaben des gemeinsamen Internet-PCs wurden protokolliert und mit den Daten E-Mail-Accounts überprüft.
Vier Monate vorher hatte die Staatsschutzabteilung der Polizei einen entfernten Bekannten von Jens ins Visier genommen, er soll für zwei kleinere Brandstiftungen an öffentlichen Einrichtungen verantwortlich sein. Später wurde der Bekannte von Zivilbeamten dabei beobachtet, wie er und andere Leute nach einem Treffen des "Bündnis gegen Rechts" mit Jens und Mitbewohnerin Gabi* zu diesen nach Hause ging, wo später eine Party stattfand.
Ein paar Tage später sieht Gabi auf dem Weg zur Uni beim Einsteigen in die Trambahen den alten, beleibten Streifenbeamten, der - mit der typischen klobigen Umhängetasche behängt - freundlich dahinschlendert. Der Beamte war natürlich nicht nur spazieren, sondern hat sich unter anderem den Altbau näher angesehen und überprüft, wer von den in Frage kommenden Personen dort gemeldet ist.
In den folgenden zwei Wochen checken StaatsschutzbeamtInnen die Lebensumstände der WG-BewohnerInnen. Wer arbeitet wann wo, wer geht wann zur Uni usw. Das ganze klingt ein bischen nach Geheimdienst-Krimi, spielt sich aber völlig unscheinbar und mit viel Aktenwälzerei ab. Eine IT-Gruppe klärt ab, bei welchem Provider die WG ihren Internet- und Telefonanschluß gebucht hat. Inzwischen ist klar, dass Mittwochs zwischen 11 und ca. 17 Uhr keinE WG-BewohnerIn zu Hause ist.
"Mitteilungen entgegengenommen"
Bingo. Die Staatsanwaltschaft stellt dem Ermittlungsrichter Jens und Gabi als Personen dar, die von der Zielperson "herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder entgegengenommen haben". Es sei nach Sachlage damit zu rechnen, dass die Zielperson im Vorfeld eines Sicherheitsgipfels weitere Brandstiftungen begehen wolle. Der völlig überforderte Ermittlungsrichter überfliegt den Antrag, dem freundlicherweise Weise gleich ein Beschluß mit Begründung beigelegt wurde. Er unterschreibt den Beschluß, der neben weiteren Maßnahmen auch den Zugriff auf die Vorratsdaten des Providers sowie einen auf einen Monat beschränkten "verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme" in Jens' und Gabis WG erlaubt.
An einem Mittwochmorgen gegen 7:30 Uhr parken zunächst zwei zivile PKWs der Polizei an den beiden Kreuzungen, die die Wohngemeinschaft umschließen. Zwei Zivilbeamte gehen abwechselnd in der Straße spazieren. Bis 11 Uhr haben alle WG-BewohnerInnen die Wohnung verlassen.



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