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Bekanntmachung!
Verlautbarungen der Bayerischen Staatsregierung und nachgeordneter Behörden zum Versammlungsrecht
Zugesendet und mit freundlicher Genehmigung von
W. Lutz.
"München: Wie das Bayerische Innenministerium heute bekannt gab, werde mit
dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz, das in Kürze beschlossen wird, die höchste Stufe der Bayerischen Demokratie erreicht.
Danach sei es für alle Bewohner Bayerns nämlich endlich grenzenlos möglich,
sich zu versammeln. Allerdings nur in Bayerischen Polizeicomputern, und zwar
in bisher bewährter Form von Daten, Überwachungsaufzeichnungen, Abhörprotokollen, Videoaufnahmen und Fotos. Jegliche andere Art von Versammlung ist in Bayern ab sofort nur noch in Nichtraucherbierzelten und Mitbeterkirchen erlaubt.
Neufassung Artikel 113 Bayerische Verfassung (Versammlungsfreiheit)
Alle Bewohner Bayerns haben die Pflicht, sich und ihre Daten ohne Versammlung von den Bayerischen Polizeibehörden unfriedlich bewaffnet
einsammeln zu lassen.
Genehmigung zur Durchführung einer Versammlung
Die Bayerische Staatsregierung genehmigt hiermit die Durchführung der letzten Versammlung in Bayern.
Zweck der Versammlung:
Totenfeier und Bestattung der kürzlich verstorbenen Bayerischen Verfassung (geb. 8.12.1946) und Demokratie (Alter und Wohnort unbekannt, vermutlich ausländische Staatsbürgerschaft).
Ort der Versammlung: Sondermülldeponie München
Antragsteller: Das Volk.
Die Versammlung wird auf der Rechtsgrundlage des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes durchgeführt
Auflagen:
- Das uneingeschränkte Eindringen des Staates während der Versammlung in geschlossene Räume (Särge, Taschen, Bekleidungsstücke, Köpfe) muß ermöglicht werden.
- Aufstellung und Positur der versammelten Trauergemeinde sechs Stunden vor der Versammlung zur Ablichtung aller notwendigen Übersichtsaufnahmen (Einzelporträts, Gruppen- und Röntgenbilder) durch die Bayerische Staatspolizei.
- Abfassung und Verlesung der Trauerrede durch einen Vertreter des Freistaates.
- Vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Versammlungsteilnehmer (Trauergemeinde) an den Bayerischen Verfassungsschutz (Abteilung Bürgerservice) vier Wochen vor der Versammlung. Die persönlichen Anhörungen und Überprüfungen der Personenangaben finden nach schriftlicher Vorladung statt.
- Nach dem geltenden Militanzverbot werden nach gründlicher Voruntersuchung nur die vier Sargträger (Mitarbeiter des Bayer. USK) ernannt.
Die Bayerische Staatsregierung weist abschließend darauf hin, dass unmittelbar nach dem Ende der Versammlung das Einsammeln beginnt."
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