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Führen und Leiten: Erfahrungen mit Pferden

Weisungsgebundene sind auch nur Pferde oder wie frau von anderen Gehorsam erpresst, ohne dass die...



Aktuelles:

23.07.08 21:00

"Heimlich durchsuchen und Dateien verändern"

Dateien dürfen ab August <br />von der Polizei "verändert<br />und gelöscht werden"

Am 1. August tritt das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz in Kraft


23.07.08 08:02

"Kennen wir uns nicht?"

Wieder hat ein Mitarbeiter des Verfassungsschutz nach Angaben der "Roten Hilfe"...


18.07.08 09:30

Auflagen durchsetzen oder auflösen?

Das Verfahren gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007 wurde trotz...


17.07.08 11:55

CSU-Mehrheit beschließt Versammlungsgesetz

Die Polizei darf künftig Demonstrationen<br />auflösen, wenn die TeilnehmerInnen<br /> oder Teile davon durch <br />einheitliche Kleidung eine <br />bedrohliche Wirkung erzielen. <br />Demonstration gegen das <br />Versammlungsgesetz am 31.5.08

Der Kampf gegen das scharfe bayerische Versammlungsrecht konnte dieses nicht...


13.07.08 17:34

„Wenn (Hochschul-) Wahlen etwas ändern könnten....“

„....dann wären sie längst verboten.“

 

Unabhängig davon, was mensch von...


11.07.08 18:14

Lieber Schwuchtel als Kanake?

v.l.n.re.Mario Simeunovic, Wiebke Müller,<br />Servet Cingör

Bericht über eine Podiumsdiskussion "Strategien der Ausgrenzung und die...


05.07.08 13:27

Entschlossen, aber nicht geschlossen

Autonome Antifa am 13.06.08:<br />"entschlossenes Vorgehen"

Münchner AntifaschistInnen ziehen Bilanz zu den Protesten gegen den...


02.07.08 16:32

„Waldorfpädagogik - eine distanziert kritische Betrachtung“

Totenmaske Steiners

„Lass dich nicht versteinern........“ - unter diesem Motto stand eine...


29.06.08 19:31

Zur Abschaffung der Versammlungsfreiheit in Bayern

Wie vor einer Woche gingen auch diesmal wieder DemokratInnen in Bayern auf die...


28.06.08 18:35

Kundgebungen verhindert - NPD-Wahlantritt offen

Die rechtsextreme Partei hat offenbar Schwierigkeiten, die nötigen Stimmen für...


Druckansicht

27.05.08 20:52

Bekanntmachung!

Verlautbarungen der Bayerischen Staatsregierung und nachgeordneter Behörden zum Versammlungsrecht

Zugesendet und mit freundlicher Genehmigung von  W. Lutz.

"München: Wie das Bayerische Innenministerium heute bekannt gab, werde mit
dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz, das in Kürze beschlossen wird, die höchste Stufe der Bayerischen Demokratie erreicht. 

Danach sei es für alle Bewohner Bayerns nämlich endlich grenzenlos möglich,
sich zu versammeln. Allerdings nur in Bayerischen Polizeicomputern, und zwar
in bisher bewährter Form von Daten, Überwachungsaufzeichnungen, Abhörprotokollen, Videoaufnahmen und Fotos. Jegliche andere Art von Versammlung ist in Bayern ab sofort nur noch in Nichtraucherbierzelten und Mitbeterkirchen erlaubt.

 

 

Neufassung Artikel 113 Bayerische Verfassung (Versammlungsfreiheit)
Alle Bewohner Bayerns haben die Pflicht, sich und ihre Daten ohne Versammlung von den Bayerischen Polizeibehörden unfriedlich bewaffnet
einsammeln zu lassen.

 

 

Genehmigung zur Durchführung einer Versammlung

Die Bayerische Staatsregierung genehmigt hiermit die Durchführung der letzten Versammlung in Bayern.

Zweck der Versammlung:
Totenfeier und Bestattung der kürzlich verstorbenen Bayerischen Verfassung (geb. 8.12.1946) und Demokratie (Alter und Wohnort unbekannt, vermutlich ausländische Staatsbürgerschaft).

Ort der Versammlung: Sondermülldeponie München

Antragsteller: Das Volk.

Die Versammlung wird auf der Rechtsgrundlage des neuen Bayerischen Versammlungsgesetzes durchgeführt

Auflagen:

  1. Das uneingeschränkte Eindringen des Staates während der Versammlung in geschlossene Räume (Särge, Taschen, Bekleidungsstücke, Köpfe) muß ermöglicht werden.
  2. Aufstellung und Positur der versammelten Trauergemeinde sechs Stunden vor der Versammlung zur Ablichtung aller notwendigen Übersichtsaufnahmen (Einzelporträts, Gruppen- und Röntgenbilder) durch die Bayerische Staatspolizei.
  3. Abfassung und Verlesung der Trauerrede durch einen Vertreter des Freistaates.
  4. Vollständige und rechtzeitige Übermittlung der Versammlungsteilnehmer (Trauergemeinde) an den Bayerischen Verfassungsschutz (Abteilung Bürgerservice) vier Wochen vor der Versammlung. Die persönlichen Anhörungen und Überprüfungen der Personenangaben finden nach schriftlicher Vorladung statt.
  5. Nach dem geltenden Militanzverbot werden nach gründlicher Voruntersuchung nur die vier Sargträger (Mitarbeiter des Bayer. USK) ernannt.

Die Bayerische Staatsregierung weist abschließend darauf hin, dass unmittelbar nach dem Ende der Versammlung das Einsammeln beginnt."