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München erleuchtet
nazimahnwache in der innenstadt
Schnell zu den Fakten, am Freitag den 25.04.08 versammelten sich knapp 40 NPD-Anhänger am Richard-Strauß-Brunnen, um in einem Akt von nationalem Yoga (stramm stehen, Fackeln halten, klassische Musik hören und düster vor sich hin starren) dem verspäteten Ableben eines der ihren zu huldigen. Aus Gram über dem ihm nicht vergönnten Tod im Baatz der russischen Steppe, zündete sich der ehemalige Wehrmachtssoldat 1995 selbst an und beleuchtete damit den Geisteszustand einiger ewig gestriger.
Gegen diese Kundgebung demonstrierten etwa 150 Menschen, umgeben von ca 30 Zivies, 50 Schandies und 50 Usklern. Obwohl die Polizei keine Fackel dabei hatte, sorgte sie doch für den erhellendsten Moment dieses Abends.
Die Münchner Schandies nutzten die Kundgebung um zu demonstrieren, wie sie das künftige neue Versammlungsgesetzt umzusetzten gedenken. Mit einem extra mitgebrachten Lauti wurden die Gegendemonstranten aufgefordert, ihr Gegendemonstrieren ordnungsgemäß anzumelden, andernfalls wäre die Versammlung illegal. Als sich nach zwanzig Minuten immer noch niemand für Verantwortlich erklärt hatte, wurde die Polizei deutlicher.
Gnädigerweise werde sie die eigentlich illegale Kundgebung zulassen, aber nur unter den Auflagen, daß keine Kundgebungsmittel gezeigt werden dürfen, sich alle mucksmäuschenstill verhalten müssen und um Punkt 21.00 Uhr ist Schluß! Andernfalls würde geräumt.
Was ist nun der Unterschied zu früher?
Schon immer wurden in München bei Demos gegen Nazikundgebungen Menschen verhaftet, die Transpies zeigten, Parolen riefen oder zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Dennoch war das Demonstrieren an sich immer ein legales Mittel gewesen, seinen Protest kundzutun. Wie sonst sollte man auf eine Naziprovokation reagieren? Jetzt mit dem neuen Versammlungsgesetzt wird es möglich, diese Art von Meinungsbekundung zu unterbinden.





