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Termine an diesem Tag:
09:00: 2. Prozess gegen SIKO-Versammlungsleitung 2007
Veranstaltungsort: Justizgebäude Nympenburger Str. 16, München (U1 Stiglmairplatz)
19:30: Das neue bayerische Versammlungsgesetz - eine Aushöhlung von Grundrechten?
Veranstaltungsort: Seidlvilla
21:00: "Die kurdische Bewegung unter den Vorzeichen von Krieg, staatlichem Terror und rassistischer Ausländerpolitik"
Veranstaltungsort: Kafe Marat
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Termin

2. Prozess gegen SIKO-Versammlungsleitung 2007


16.04.,  09:00 Uhr -  11:00 Uhr

VeranstalterIn: Staatsanwaltschaft München I
Veranstaltungsort: Justizgebäude Nympenburger Str. 16, München (U1 Stiglmairplatz)

Beschreibung: 

Am 16. April 2008 findet vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

 

"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG. "

(aus der Anklageschrift)

 

ZEIT: Mittwoch, 16. April 2008, 9:00 Uhr

ORT: Justizgebäude Nympenburger Str. 16, München

Sitzungssaal: A 127

 

 

Dies ist bereits der 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der SIKO 07. Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der  Prozess gegen die 2. Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.

 

Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor. Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:

 

Martin Löwenberg

Kto.-Nr. 28 26 48 02

BLZ: 700 100 80

Postbank München

Kennwort: Prozesse SIKO 07

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